Geys-Lehmann & Helmuth Rechtsanwälte Leipzig

Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge und das Parentelsystem

von | 2.Mai.2024 | Erbrecht | 0 Kommentare

Erbrecht in Deutschland: Die gesetzliche Erbfolge und das Parentelsystem verstehen

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person verteilt wird, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Die Anwaltskanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig erläutert die gesetzliche Erbfolge und das zugrundeliegende Parentelsystem.

Das Parentelsystem

Das Parentelsystem ist die Basis der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland. Es teilt potenzielle Erben in verschiedene „Ordnungen“ oder „Parentelen“ ein, die sich nach der Verwandtschaftsnähe zum Erblasser richten. Dieses System stellt sicher, dass das Vermögen des Verstorbenen innerhalb der Familie bleibt, wobei nähere Verwandte Vorrang vor entfernteren haben. Für das Parentelsystem gilt: Der Nachlass des Verstorbenen wird bis zur dritten Erbordnung nach dem Prinzip der Stammeserbfolge aufgeteilt. Dies bedeutet, dass die Aufteilung des Erbes von einem gemeinsamen Elternteil ausgeht und durch die Kinder des Verstorbenen, die jeweiligen Stämme darstellen, erfolgt. Dies ist auch der Grund für die Bezeichnung Parentelsystem.

Erste Ordnung: Die direkten Nachkommen

An erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge stehen die direkten Nachkommen des Verstorbenen, also Kinder und deren Nachkommen. Sollte ein Kind des Erblassers bereits verstorben sein, treten dessen Kinder an seine Stelle und erben nach Stämmen.

Zweite Ordnung: Die Eltern und deren Nachkommen

Wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, kommen die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen zum Zuge. Das umfasst Geschwister des Erblassers sowie deren Kinder, also Nichten und Neffen, die erben, wenn ihre Eltern (die Geschwister des Erblassers) bereits verstorben sind.

Dritte Ordnung und weitere

Die Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen bilden die dritte Ordnung. Sollten keine Erben der ersten beiden Ordnungen existieren, wird hier weitergesucht. Dieses Prinzip setzt sich durch weitere Verwandtschaftsgrade fort, bis potenziell zur sechsten Ordnung.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Zusätzlich zu den Verwandten erbt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Der Umfang des Erbteils hängt von der Erbordnung und dem güterrechtlichen Status der Ehe ab.

Fazit:

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland ist klar strukturiert, kann aber in der Praxis komplex sein, besonders wenn keine testamentarischen Anordnungen vorliegen. Die Anwaltskanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig steht Ihnen zur Seite, um durch die oft komplizierten Aspekte des Erbrechts zu navigieren und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zum Erbrecht.

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